Wahlarzt

 
bulletWahlarzt aller Kassen bedeutet, daß der Patient den Arzt seiner Wahl aufsucht, bzw. von einem anderen Arzt (Vertragsarzt oder Wahlarzt) zugewiesen wird.
bulletEin Wahlarzt hat keinen Vertrag mit der Sozialversicherung (Gebietskrankenkasse, Beamte usw.)
bulletEin Wahlarzt kann daher seine an den Patienten erbrachten Leistungen nicht direkt mit den Sozialversicherungen abrechnen
bulletDer Patient hat das Recht den Arzt seiner Wahl aufzusuchen und von seiner Sozialversicherung einen Kostenersatz zu beanspruchen, der dem eines Vertragsarztes entspricht.
bulletDer Wahlarzt stellt also für seine Patienten eine Honorarnote (Rechnung) aus, die von dem Patienten beglichen wird. Danach reicht der Patient bei seinem Kostenträger um Rückerstattung des Vertragshonorares für die erbrachten Leistungen ein und bekommt davon 80% refundiert.